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   BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92   

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https://dejure.org/1993,1703
BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92 (https://dejure.org/1993,1703)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1993 - XII ZB 96/92 (https://dejure.org/1993,1703)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1993 - XII ZB 96/92 (https://dejure.org/1993,1703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordre public - Sorgerecht - Ausländisches Recht - Scheidung - Vermögenssorge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 962
  • MDR 1993, 765
  • FamRZ 1993, 1053
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Damit ist das Heimatrecht des Kindes ohnehin für die gesamte Sorgerechtsbeziehung maßgebend, so daß Art. 3 MSA hier gegenstandslos ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 18/92 - FamRZ 1993, 316).

    Die Frage, welchem der iranischen Beteiligten zu 1 und 2 die elterliche Sorge für das Kind M. nach der Scheidung der Ehe zusteht oder zu übertragen ist, richtet sich deshalb nach iranischem Recht (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1992 aaO.).

    Gegen diese Ausführungen, die sich im Ergebnis in Übereinstimmung mit den im Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1992 aaO. entwickelten Grundsätzen befinden (vgl. dazu auch Henrich IPRax 1993, 81, 83), wendet sich die weitere Beschwerde ohne Erfolg.

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Das Grundrecht aus Art. 3 GG steht auch ausländischen Staatsangehörigen zu, da es "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert (BVerfGE 23, 98, 104; 30, 409, 412; vgl. auch 43, 1, 6; 51, 1, 22 jeweils zu Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Art. 3 Abs. 2 GG ist eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes und eine echte Rechtsnorm (BVerfGE 3, 225, 239 f) [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53].
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Stellt eine Entscheidung über die elterliche Sorge auf das Wohl des Kindes ab, so ist der Elternteil, der ganz oder teilweise von der Ausübung der elterlichen Sorge ausgeschlossen ist, nicht in seinen Grundrechten verletzt (BVerfGE 55, 171, 184).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Darauf kommt es bei einem Konflikt der Eltern über die Ausübung ihrer Elternrechte an (BVerfGE 31, 194, 205 f, 208, 209).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Das Grundrecht aus Art. 3 GG steht auch ausländischen Staatsangehörigen zu, da es "allen Menschen" die Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert (BVerfGE 23, 98, 104; 30, 409, 412; vgl. auch 43, 1, 6; 51, 1, 22 jeweils zu Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Falle der Auslandsberührung;

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Sie ist auch in den Sachen, deren Verfahren sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senatsbeschluß vom 24. April 1991 - XII ZB 79/89 - NJW 1991, 3087, 3088).
  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
    Danach soll der Richter die Möglichkeit haben, die tatsächliche Personensorge (hadana) über das 2. bzw. 7. Lebensjahr des Kindes hinaus der Mutter zu übertragen, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert (vgl. OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 309/21

    Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beim

    Vielmehr kommt es nur darauf an, ob die Anwendung fremden Rechts im Einzelfall mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, wozu insbesondere die Grundrechte gehören, unvereinbar ist (Senatsbeschluss vom 21. April 1993 - XII ZB 96/92 - FamRZ 1993, 1053, 1054).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Zu denken ist auch an die Konstellationen, dass die Anwendung des fraglichen Rechtssatzes die Zustimmung aller Betroffenen findet (Riering ZEV 1998, 455, 457), oder das Ergebnis seiner Anwendung im konkreten Fall auch ohne die tatbestandliche Anknüpfung an das religiöse Bekenntnis eintreten würde (zur Erforderlichkeit einer Ergebnisprüfung vgl. BGH NJW-RR 1993, 962, 963).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 158/93

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Scheidungsverbundurteil

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch im Verfahren der weiteren Beschwerde von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsbeschluß vom 21. April 1993 - XII ZB 96/92 - FamRZ 1993, 1053 m.N.), ist gegeben.
  • OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03

    Maßgebliches Sorgerecht für ein entgegen dem Willen der Kindesmutter von dem

    Soweit das ägyptische Kindschaftsrecht - ausschließlich und unverrückbar - Erziehungsgewalt und Vermögenssorge dem Kindesvater bzw. dessen nächsten männlichen Verwandten (acëb) überträgt (Art. 420 ff. hanefitisches Gesetzbuch), bedürfte dies - unter dem Leitgedanken des Kindeswohls - der besonderen Prüfung im Lichte des ordre public (Art. 6 EGBGB ; vgl. BGHZ 120, 29,34 ff.; FamRZ 1993, 1053 ,1054 f.).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach

    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).
  • KG, 27.11.1998 - 3 UF 9545/97
    Auf den Vorbehalt in Art. 3 MSA kommt es im gegebenen Fall nicht an ( BGH, FamRZ 1993, 1053 ).
  • VG Meiningen, 07.01.2022 - 5 K 267/19

    Iran: Klage abgewiesen. Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des

    Zum anderen ist die Klägerin zu 2. nunmehr volljährig und steht somit nicht mehr unter der Vormundschaft des Vaters (nach iranischem Recht: Art. 211 ZGB i. V. m. Art. 1209 Civil Code a.F. v. 16.2.1935, Art. 15 Satz 1 FamSchG, vgl. BGH, U. v. 21.04.1993-XII ZB 96/92-juris).
  • AG Essen, 21.02.2003 - 154 VI 434/00

    Erbfolge auf der Grundlage ägyptischen Erbrecht unter Berücksichtigung des ordre

    Schließlich scheidet ein Verstoß gegen den ordre public auch nicht deswegen aus, weil auch das deutsche Recht im konkreten Fall zum gleichen Ergebnis kommen würde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21.4.1993, XII ZB 96/92, FamRZ 1993, 1053; Staudinger/Dörner, EGBGB Art. 25 Rn. 682).
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